Verhalten an Bahnübergängen

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Bahnübergänge (BÜ) sind alle Überfahrten für Fahrzeuge und Radfahrer sowie Überwege für Fußgänger über separierte Gleisanlagen (Bahnkörper) der Straßenbahn. In der Art und Form der Signalisierung gibt es wesentliche Unterschiede für Fahrzeugverkehr und Fußgänger.

Das einfachste Erkennungsmerkmal eines BÜ ist das "Andreaskreuz". Hier haben Straßenbahnen stets den Vorrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern. An Haltestellen queren meist nur Fußgänger die Straßenbahntrassen. Weil hier auf das Andreaskreuz verzichtet werden kann, sind grundsätzlich Tafeln mit den Sinnbildern "Vorrang Straßenbahn beachten" aufgestellt, um Fußgänger darauf aufmerksam zu machen, dass eine Bahnanlage überquert wird. Hier müssen Fußgänger immer dieselbe Aufmerksamkeit walten lassen, als wenn sie beispielsweise eine Straße überqueren wollen.

Neben den einfachen Schildern wird an vielen Stellen zusätzlich mit Lichtsignalen Aufmerksamkeit erzeugt. Gegenüber "normalen" Fußgängerampeln gibt es hier Besonderheiten: Quert der Fußweg an einer ampelgeregelten Kreuzung die Bahntrasse, dann wird dieser Überweg oft nur mit roten Lichtsignalen versehen. Hier gibt es dann keine grünen Lichtzeichen, weil der Vorrang der Bahn auch bei dunklem Signal gilt.

Überwege können auch mit sogenannten "gelben Springlichtern" ausgerüstet sein. Diese Springlichter blinken dann wechselseitig und sind eine zusätzliche Warnung für den Fußgänger vor der Annäherung einer Straßenbahn bzw. eines Busses.

Achtung: Im Ausgangszustand sind alle Lichtsignale an Bahnübergängen dunkel. Dies heißt aber nicht, dass für Fußgänger "grün" ist, also keine Bahn kommen kann.

Beim Queren von Gleisanlagen ist stets größte Aufmerksamkeit geboten! Auch bei dunklen Lichtsignalen muss mit sich nähernden Straßenbahnen oder Bussen gerechnet werden. Wenn sich ein Verkehrsmittel nähert, liegt die Wartepflicht grundsätzlich beim Fußgänger, auch bei dunklen Signalen (ยง19 StVO)


Quelle: DVB "bewegt" - Magazin 03/2012